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Veterinärwesen

 

Die Erhaltung eines gesunden Wildbestandes ist eine gesetzliche und ethische Verpflichtung des Jägers. Er ist bei der Wildbeobachtung sowie vor dem Erlegen des Wildes angehalten, den Gesundheitszustand optisch zu beurteilen. Am erlegten Stück bewerten speziell ausgebildete Personen, die sogenannten "kundigen Personen", die Genusstauglichkeit bzw. den Zustand des Wildbrets. Im Bedarfsfall kann auf Kosten des Landesjagdverbandes eine wissenschaftliche Untersuchung des erlegten oder gefundenen Wildes durchgeführt werden. 

 

Somit trägt der Jäger entscheidend bei der Verhinderung der Ausbreitung von Zoonosen - Krankheiten die von Tieren auch auf den Menschen übertragen werden können - wie zum Beispiel Tollwut, Tularämie, Tuberkulose und auch von Tierseuchen (Schweinepest, Aujeszky) bei.

 

Durch den verantwortungsvollen Umgang im Hinblick auf die Wildgesundheit ist die hochwertige Qualität des in Umlauf gebrachten Wildbrets gewährleistet.

 

 

Afrikanische Schweinepest

Bernhard Takacs

 

Dipl. TA Bernhard Takacs

Landesveterinärreferent

 

Handy: 0664/915 98 37 

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Artikel "Aujeszky'sche Krankheit - Screening des BLJV - erste Ergebnisse" [PDF] zum Download

 

Merkblatt "Hygienevorschrifen für Wild" [PDF] zum Download

 

Deutschland bestätigt den ersten ASP Fall in Brandenburg. Weitere Infos finden Sie hier.
In einer Klarstellung der Abteilung 6 werden die Abgabe von Wildbret, die Übernahme der Kosten Trichinen-Untersuchung und die Ausübung als "Kundige Person" präzisiert. Das Schreiben finden Sie hier.

Im Rahmen einer Drückjagd hat sich ein Jagdhund mit Aujeszky infiziert und musste eingeschläfert werden.

 

Mit 15. Dezember 2019 tritt die ASP Revisions- und Frühwarnverordnung in Kraft. Das relevante Bundesgesetzblatt der Republik Österreich finden Sie hier.
Ab 1.12.2019 werden die Kosten für die Laboruntersuchung von der Landesregierung bezahlt. Die Einsendung kann über den Postweg oder amtlichen Tierarzt erfolgen. Kurzinfo hier.

Die Aus- und Weiterbildung zur Kundigen Person wird ab sofort durch Erlass der Abt. 6 vom Amt der Bgld. Landesregierung neu geregelt.

 

Die Ministeriumsinformation über die Afrikanische Schweinepest vom 23.04.2018 finden Sie hier zum Download.

 

weitere Details....

 

Am 23. April 2018 meldeten die Ungarischen Veterinärbehörden den ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Ungarn.

 

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Der Burgenländische Landesjagdverband unterstützt ein Kooperationsprojekt der Veterinärmedizinischen Universität und der Universität für Bodenkultur zum Thema „Jagdliche Nutzung von Wildtieren“.

 

Für weitere Details und für den Ansprechpartner bitte den Titel anklicken.

 

Den Fragenbogen zum Download [PFD] finden Sie hier.

 

Hier finden sie die aktuelle Leitlinie des BLJV zur Räude beim Schwarzwild zum Download [PFD].