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        A-7000 Eisenstadt


Jagdkurs

 

 

Der Burgenländische Landesjagdverband bietet jährlich Kurse für Jungjäger und Jagdaufseher an. Eine immer wachsende Anzahl an Kursteilnehmern zeigt, dass das Interesse an der Jagd nach wie vor ungebrochen ist.

 

Die Ausbildung umfasst Wildtierkunde, Jagdhundewesen, Jagdwaffen, Ökologie, Wald- und Forstwirtschaft, Wildbrethygiene, Wildkrankeiten, das Jagdgesetz, den Jagdbetrieb, sowie Jagd-, Natur- und Tierschutz. Auch das Verhalten gegenüber anderen Naturnutzern ist ein Teil der Ausbildung und ein wichtiger Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit des BLJV.

 

Durch die steigende Zahl von Wildschäden und die damit verbundene Notwendigkeit von Gesellschaftsjagden auf Schwarzwild ist natürlich auch die Sicherheit im Umgang mit der Waffe ein Schwerpunkt der Ausbildung für Jungjäger und Jagdaufseher.

 

 

 

 

 

 

 

 

Termine zu den Kursbeginnen 2022

  

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und den damit verbundenen Maßnahmen ist eine langfristige Kursplanung nicht möglich. Änderungen sind daher jederzeit möglich!

 

 

Kosten Schießausbildung sind extra zu bezahlen!

 

Anzahlung: € 100,-- bei Anmeldung am 1. Kursabend

 

 

Bezirk

Kursort bzw. Anmeldung

Kursbeginn

     

Neusiedl am See

Gasthof Turmhof Zeiss

 

7123 Mönchhof, Hauptgasse 4

 

Anmeldung bei BJM Hannes Mosonyi,
Tel. 0650/225 03 04

oder per E-Mail: [protected email address]

Anzahlung: € 100,--

 Kursbeginn:  AUSGEBUCHT!

 

(Kurs in Folge jeweils Dienstag und Freitag

von 18:00 bis 21:00 Uhr)

 
 
 

Eisenstadt/Mattersburg

Gasthof Ernst

 

Hauptstraße 127, 7062 St. Margarethen im Bgld.

 

Anmeldegebühr: € 100,--

(zu Kursbeginn zu entrichten)


 Kursbeginn: 

 

 AUSGEBUCHT!

 

(Kurs in Folge jeweils Freitag

von 18:00 bis 21:00 Uhr und

Samstag von 14:00 bis 18:00 Uhr)

 
 
 

Oberpullendorf

 

GH "Zur Traube"

 

7311 Neckenmarkt, Herrengasse 42

 

Verbindliche Anmeldung

bei Kursbeginn am 20. April 2022

Anmeldegebühr: € 100,--

(zu Kursbeginn zu entrichten)

Voranmeldungen notwendig wegen Planung bei:

Kursleiter Ing. Reinhold Iby,

Tel. 0664/425 06 31, E-Mail: reinhold.iby@gmail.com bzw.

BJM Mag. Herbert Pfeiffer,

Tel. 0664/911 16 11, E-Mail: bjm.oberpullendorf@bljv.at

 

 

 Kursbeginn:

 AUSGEBUCHT!

20. April 2022

 

Kurstage: Dienstag, MIttwoch und evtl. Donnerstag

 

Zeit: 18:00 bis 21:00 Uhr

 
 
 

Oberwart

Gasthaus Herics

 

7503 Großpetersdorf, Güssinger Straße 1

 

Anmeldung bei Rainer Hofmeister,

Tel.: 0664/750 33 238,

E-Mail: [protected email address]

 Kursbeginn: 

 AUSGEBUCHT!

(Kurs in Folge jeweils Freitag

von 18:00 bis 22:00 Uhr)

 
 
 

Güssing

Gasthaus Freislinger

 

7535 St. Michael, Hauptplatz 15

 

Anmeldung bei

LJM-Stv. BJM Dr. Charlotte Klement,

Tel. 03327/8377 oder 0664/330 9289

E-Mail: [protected email address]

 Kursbeginn:

 AUSGEBUCHT!

 18. Feber 2022

 Start: 18 Uhr

 


 

Jennersdorf

   -

 

 

 -

 

 

 

 

Kursgebühr inklusive Kursunterlagen und einem Weiterbildungsscheck EUR 650,00   

 

Zur Anmeldung: 

           

Für das Jahr 2022 sind alle Jagdkurse AUSGEBUCHT!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zivildienstgesetz – Waffenverbot – Ausnahme

 

Eine Änderung des Zivildienstgesetzes führte auch zur Prüfung des alten § 5 Abs. 5 ZDG. Dort ist ein Waffenverbot für Zivildienstpflichtige ("ex lege") festgehalten, das 15 Jahre lang ab der Zivildienstfeststellung gilt. An diesem Waffenverbot wird nicht gerüttelt, jedoch kann jetzt – seit 1.11.2010 – durch die neue Rechtslage jeder Zivildienstpflichtige für Zwecke u.a. der Ausübung der Jagd von der Sicherheitsdirektion auf Antrag in begründeten Fällen mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt erhalten.
 
Eine Person, die die Jagdprüfung abgelegt hat – sich aber wegen des Waffenverbotes keine Jagdkarte lösen konnte – kann jetzt unter Vorlage des Jagdprüfungs-Zeugnisses einen Bescheid erwirken, der das Waffenverbot für diese Zwecke (u.a. die Ausübung der Jagd) aufhebt. Dann steht einer Lösung der Jagdkarte nichts mehr im Wege.
 
Für die Jagdverbände bedeutet das, dass jene Prüfungskandidaten, die Zivildiener sind, sich nach erfolgreicher Jagdprüfung und nach einem solchen Bescheid der Sicherheitsdirektion auch tatsächlich eine Jagdkarte lösen können. Zivildiener können ganz normal die Jagdprüfung ablegen und vorher am Jagdkurs teilnehmen (auf behördlichen Schießplätzen kann nämlich das praktische Schießen durchgeführt und abgenommen werden).

 

Dachverband "Jagd Österreich"

 

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