Tage der Jagdruhe
Gemäß § 116 Burgenländisches Jagdgesetz 2017 hat der Landesjagdverband das Weidwerk zu pflegen und die bodenständigen jagdlichen Sitten und Gebräuche zu erhalten und zu fördern.
Das jagdliche Brauchtum ist ein wesentlicher Teil der weidgerechten Jagdausübung. Die Bräuche finden nicht nur in der Kleidung und Sprache, sondern im besonderen im Handeln des Jägers ihren Ausdruck; dazu zählt somit auch die Einhaltung der „Tage der Jagdruhe“! Mehr als abträglich sind dem Ansehen der Jägerschaft Vorfalle, dass an diesen Tagen, an denen es verpönt ist zu jagen, eifrig gejagt wird.
Als „Tage der Jagdruhe im Burgenland“ gelten (gem. Resolution der Vollversammlung am 16. November 1997)
Karfreitag
Ostersonntag
Pfingstsonntag
Allerheiligen
Allerseelen
Heiliger Abend
Christtag
Die Nichteinhaltung dieser Resolution stellt eine gröbliche Verletzung des Ansehens der Jägerschaft dar.