Entsprechend der jagdgesetzlichen Bestimmungen in § 100 Abs. 3 ist das Gebiet, welches bei einer Riegel- oder Drückjagd bejagt werden soll, an Wegen und Straßen mittels Hinweistafeln kenntlich zu machen.
Dabei sind die Kontaktdaten des Jagdausübungsberechtigten ebenfalls anzugeben.
Die robusten Tafeln in der Größe A2 aus Alu-Verbund (ca. 600 x 420 x 3 mm, inkl. vorgebohrter Löcher) können ab sofort zu dem gestützen Sonderpreis von
Euro 10,-- (zzgl. Versandkosten je nach Anzahl und Gewicht)
über die Verbandskanzlei bestellt bzw. bezogen werden.