Basierend auf einem Gutachten aus dem Jahr 2008 wurden die Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild aktualisiert.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus vielen Anfragen von Versicherungsunternehmen bzw. Jagdausübungsberechtigte, die die finanzellen Werte von Wildtieren nach Hunderissen, Wildereifällen, KFZ-Unfällen und derlgeichen benötigen, um Verfahren, in dem u.a. finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden, ordnungsgemäße abzuwickeln.
Die Beträge der einzelnen Wildarten und -klassen wurden aufgrund folgender Fakten und Daten ermittelt:
Der finanzielle (Erlegungs-)Wert der einzelnen Tiere sowie die Arbeitsleistung der jeweiligen Jägerschaft bzw. des agierenden Jagdausübungsberechtigten sowie von diesem beauftragten Jägers oder Jägerin, wobei hier durchschnittlich pro Individuum eines Wildtieres ein zeitlicher Aufwand von drei Stunden (evtl. Nachsuche, Entsorgung, Reinigung der Geräte inkl. Auto etc.) angenommen wird.