Schusswaffen der Kategorie D fallen nunmehr in die Kategorie C. Somit umfasst diese Kategorie neben den Büchsen nun auch Einzellader mit glatten Lauf (Flinten), soweit diese nicht unter die Kategorie A oder B fallen. Die Kategorie D ist damit obsolet.
Personen, die zum Stichtag 14. Dezember 2019 eine Flinte besitzen, haben diese Schusswaffe binnen zwei Jahren, das heißt bis zum 13. Dezember 2021, gemäß § 33 WaffG bei einem Waffenhändler registrieren zu lassen (§ 58 Abs. 15 WaffG).
Eine Registrierungspflicht besteht nicht, wenn die Schusswaffe bereits im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert ist.