Die Ausübung der Jagd ist entsprechend dem Maßnahmengesetz der Bundesregierung unter Beachtung der wichtigsten Punkte möglich.
Auf Nachfrage des BLJV bei der zuständigen Abteilung 4 vom Amt der Bgld. Landesregierung wird mitgeteilt:
Auch im Sinne der Prävention von Seuchen im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest ist die Jagd unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unter folgenden Punkten möglich:
Die Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes vom 15.3.2020 beinhaltet in § 1 das Verbot des Betretens öffentlicher Orte. § 2 führt eine Reihe von Ausnahmen vom Verbot an, u.a. für Betretungen, die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.
Daraus folgt aus Sicht der Abt. 4 vom Amt der Bgld. Landesregierung, dass
1. die Jagd möglich ist,
2. Gesellschaftsjagden nicht möglich sind,
3. und aus hygienischen Gründen in Hinblick auf COVID-19 auch bei der Ausübung der Jagd und dem Aufarbeiten des Wildbrets auf den Mindestabstand zwischen Personen (siehe oben) zu achten ist.
Unter Einhaltung der verordneten Maßnahmen (Mindestabstand, Personen aus dem eigenen Haushalt, Desinfektion, Hände waschen) ist damit erlaubt:
Das ist NICHT erlaubt:
Auf das Händeschütteln und das Zusammenkommen nach erfolgreichem Weidmannsheil sollte bis auf weiteres verzichtet werden.
Alle Aktivitäten sind in Eigenverantwortung vor dem Hintergrund der Maßnahmen der Bundesregierung (Mindestabstand, Personen aus dem eigenen Haushalt, Händewaschen, Desinfektion) selbst zu hinterfragen und zu beurteilen!
Wir haben die Nachricht erhalten, dass Wildbrethändler ihren Betrieb und somit die Abholung eingestellt haben. Durch die Schließung der Grenzen zu unseren östlichen Nachbarländern mangelt es an Arbeitskräften, der Export in wichtige Absatzmärkte ist durch die Grenzsperren erschwert und die Nachfrage in der Gastronomie ist vollständig zum Erliegen gekommen.
Wildbret ist immer, aber gerade in Zeiten wie diesen, ein gesundes Lebensmittel aus der Region!
Jägerinnen und Jäger, die die Möglichkeit haben, sollten die Direktvermarktung aufrecht erhalten.
Ein wichtige Funktion kommt aktuell allen Jägerinnen und Jägern zu, die regionale Bevölkerung über die Möglichkeit der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Fleisch zu informieren.
Bei direktem Kundenkontakt ist auf die Hygiene und den Mindestabstand von einem Meter zu achten!