Basierend auf dem VfGH-Erkenntnis vom 10.10.2017 sind JAGD ÖSTERREICH und der NÖ Jagdverband der Meinung, dass die Jagd als systemrelevante Tätigkeit einzustufen ist und daher Bewegungsjagden mit mehr als 12 Personen möglich ist.
Trotz intensiver Bemühungen von JAGD ÖSTERREICH und dem NÖ. Landesjagdverband war es bis jetzt leider nicht möglich, eine verbindliche Auslegung der Novelle vom BMG zu erhalten.
Bewegungsjagden mit mehr als 12 Personen sind basierend auf der VfGH Erkenntnis ermöglicht. Obwohl diese Bewegungsjagden nicht als Veranstaltungen einzustufen sind, empfehlen wir aufgrund der Vorbildwirkung, dass ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen ist und diese Jagd bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde per E-Mail anzuzeigen ist.
Untestehend folgende Unterlagen zur Verwendung: