Jagdausübung möglich - Bitte verzichten Sie auf Bewegungsjagden
Mit Dienstag, 17.11.2020 treten neue COVID-19 Maßnahmen in Kraft.
Die bereits kommunizierten Regelungen für die Jagd bleiben aufrecht. Es gilt die Ausnahme für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.
Somit ist die Ausübung der Jagd weiterhin erlaubt.
Es ergeht aber folgende Empfehlung: Vermeiden Sie Jagden mit mehreren Personen und in Gruppen!!
Die aktuelle Pandemie-Situation ist ernst und für alle eine große Herausforderung. Als Jägerinnen und Jäger haben wir Vorbild-Funktion und Bilder von Gruppen von Jägern können in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stoßen und kontraproduktiv sein.
Wir bitten Sie daher, während des "harten Lockdown" so weit wie möglich, freiwillig auf Bewegungsjagden mit mehreren Personen zu verzichten.
Jagden sollten nur dann abgehalten werden, wenn dies die Wildschadenssituation unbedingt erfordert und dies nicht zu einerm späterern Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Sollten Sie dennoch eine Jagd mit mehreren Personen abhalten müssen, verweisen wir auf die bekannten Unterlagen und Auflagen:
COVID-19 Präventionsinformationen
Einzelansitz ist jederzeit uneingeschränkt möglich.
Die Jagdgesellschaften sind in dieser schwierigen Zeit gefordert, eigenverantwortlich die Entscheidung zu treffen.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und verzichten Sie auf jagdliche Zusammenkünfte in den nächsten 3 Wochen!