Vor einigen Jahren hat es bereits eine EU-weite Änderung bei der Abgabe von über 12%igem Wasserstoffperoxid gegeben. Hintergrund war, dass höherprozentiger H2O2 für den Bau von Sprengstoff verwendet werden könnte.
Das derzeitige Registrierungssystem bei der Abgabe von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe wurde ab 1. Februar 2021 auf ein Genehmigungssystem umgestellt. Zukünftig müssen Privatpersonen eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde für den Erwerb einholen und diese auch in der Apotheke vorlegen. Inwieweit diese Regelung auch die Jagd betrifft, ist aktuell unklar.
Jagd Österreich versucht hier bereits eine bundesweite Regelung für Jägerinnen und Jäger anzuregen.