Mit 1.4. tritt die corona-verordnete Osterruhe in Kraft. Die Jagdausübung mittels Einzelansitz ist möglich!
Die Regelungen für die Jagd bleiben aufrecht:
Jagd ist systemrelevant und fällt unter die Ausnahmebestimmung für berufliche Zwecke.
Mit der Bestätigung des Bgld. Landesjagdverbandes ist die Jagdausübung während der Ausgangssperre möglich. Diese Bestätigung ist bei Bedarf dden Organen der Exekutive vorzuweisen.
Diese Bestätigung befreit NICHT von vorgeschriebenen COVID-Tests, die evtl. beim Verlassen von verordneten Risiko-Gebieten vorzuweisen sind.
Burgenländischer Landesjagdverband
Johann Permayer-Straße 2a
A-7000 Eisenstadt
Tel.: 02682 / 66 878
Fax: 02682 / 66 878 15
E-Mail: [protected email address]
MO - DO: 08:00 - 16:00 Uhr
FR: 08:00 - 13:00 Uhr
Die Beitrittserklärung zum Jagdverein Eisenstadt finden Sie hier, sowie die Vereinsstatuten und die Datenschutzerklärung.
Die unterschriebene Beitrittserklärung und Datenschutzerklärung übermitteln Sie bitte bis 22.12.2022 an den Burgenländischen Landesjagdverband oder geben diese beim Bezirksjägermeister, Hegeringleiter oder Jagdleiter ab.
