Die Jagd erfüllt – nach wie vor und genauso wie in den letzten drei Lockdowns – einen systemrelevanten Auftrag auf Basis des Landesjagdgesetztes!
Aus diesem Grund fällt, auch laut aktueller COVID Verordnung, die Ausübung der Jagd unter die Ausnahme der beruflichen Tätigkeit und ist somit erlaubt!
Die Burgenländischen Bezirksverwaltungsbehörden sowie die Polizeidienststellen wurden vom BLJV als auch vom BMI darüber nochmals in Kenntnis gesetzt.
Hier findet ihr auch diesbezüglich eine „Genehmigung zur Ausübung der Jagd“, die gegeben falls in ausgedruckter Form bei der Jagdausübung mitgeführt werden kann, um dies bei einer etwaigen Kontrolle zusätzlich zu bestätigen.
ACHTUNG! Mit 22.11.2021 wurde das COVID-Merkblatt adaptiert.
Bei Fragen steht Ihnen die Landesgeschäftstelle wie immer gerne zur Verfügung!